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4 U 166/20•Oberlandesgericht Köln, 2022-07-05, 4 U 166/20
Entscheidungsdatum: 2022-07-05
Aktenzeichen: 4 U 166/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0705.4U166.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. Juni 2020 - 22 O 55/20 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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