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20 U 253/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-05-06, 20 U 253/21
20 U 253/21Tribunale superiore6 mag 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 20 U 253/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0506.20U253.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 5. November 2021 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 12 O 121/21 – wird die angefochtene Entscheidung unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.931,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Juni 2021zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des landgerichtlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 71% und die Beklagte zu 29% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens entfallen zu 61% auf die Klägerin und zu 39% auf die Beklagte.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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