Oberlandesgericht Köln, 2022-04-29, 1 RBs 97/22

1 RBs 97/22Tribunale superiore29 apr 2022

Regest

Wird als Behinderung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt beanstandet, dass Messunterlagen nicht beigezogen worden sind, bedarf es des ins Einzelne gehenden Vortrags dazu, welche Unterlagen bereits vorlagen und welche Unterlagen noch vermisst wurden.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 97/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-29

Aktenzeichen: 1 RBs 97/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0429.1RBS97.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Normen: §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 338 Ziff. 8 StPO

Leitsätze

Wird als Behinderung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt beanstandet, dass Messunterlagen nicht beigezogen worden sind, bedarf es des ins Einzelne gehenden Vortrags dazu, welche Unterlagen bereits vorlagen und welche Unterlagen noch vermisst wurden.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 15. Dezember 2021 wird als unbegründet verworfen.

Die Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

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