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6 U 162/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-04-08, 6 U 162/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-08
Aktenzeichen: 6 U 162/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0408.6U162.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG §§ 126, 127 Abs. 1; 128 Abs. 1, S. 1
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. September 2021 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 118/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil sowie das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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