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12 U 109/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-03-10, 12 U 109/21
12 U 109/21Tribunale superiore10 mar 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-10
Aktenzeichen: 12 U 109/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0310.12U109.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.01.2021 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln - 21 O 265/20 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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