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15 W 75/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-03-08, 15 W 75/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: 15 W 75/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0308.15W75.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung in dem am 1. September 2021 verkündeten Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 225/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und unter Einbeziehung der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen Instanz werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 60 %, die Beklagte zu 1 zu 35 % und der Beklagte zu 2 zu 5 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 1 zu 40 %. Der Beklagte zu 2 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 22.000 € festgesetzt.
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