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28 U 55/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-02-24, 28 U 55/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 28 U 55/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0224.28U55.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen. Binnen gleicher Frist mag mitgeteilt werden, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.
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