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20 U 69/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-30, 20 U 69/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-30
Aktenzeichen: 20 U 69/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1230.20U69.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Juni 2021 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 9 O 247/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.267,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juli 2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 66% und die Beklagte zu 34%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 56% und der Beklagten zu 44% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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