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13 U 9/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-15, 13 U 9/20
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: 13 U 9/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1215.13U9.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Dezember 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (20 O 60/19) wird zurückgewiesen, soweit der Kläger sie nicht zurückgenommen hat. Im Umfang der Berufungsrücknahme ist der Kläger des eingelegten Rechtsmittels verlustig.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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