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14 U 3/17•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-09, 14 U 3/17
Entscheidungsdatum: 2021-12-09
Aktenzeichen: 14 U 3/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1209.14U3.17.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.01.2017 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Z. vom 06.01.2017 in Verbindung mit dem Ergänzungsbeschluss vom 06.02.2017 (16 O 280/15) aufgehoben.
Die Klage wird hinsichtlich der von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten als Gesamtschuldner aus dem Brandschadensereignis vom 00.00.0000 im Saunabereich des O. in H., B.-straße, dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.182.909,91 € festgesetzt.
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