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17 U 143/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-08, 17 U 143/20
17 U 143/20Tribunale superiore8 dic 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-08
Aktenzeichen: 17 U 143/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1208.17U143.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. November 2020 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 189/20 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
a) an den Kläger 22.351,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Audi Q 3 mit der Fahrzeug-ID-Nr. X1.
b) an die A AG, B-straße 1, C, zur Schadens-Nr. X2 vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 633,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanzen tragen der Kläger zu 41 % und die Beklagte zu 59 %, diejenigen der Berufungsinstanz der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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