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9 U 49/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-07, 9 U 49/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-07
Aktenzeichen: 9 U 49/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1207.9U49.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn – 10 O 168/20 – vom 26.02.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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