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9 U 253/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-11-16, 9 U 253/20
Entscheidungsdatum: 2021-11-16
Aktenzeichen: 9 U 253/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1116.9U253.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 20 O 1/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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