Oberlandesgericht Köln, 2021-09-29, 16 U 189/20

16 U 189/20Tribunale superiore29 set 2021

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 U 189/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-29

Aktenzeichen: 16 U 189/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0929.16U189.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 10.11.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (7 O 195/20) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.363,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des VW Caddy 2.0 TDI mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer A zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 21 % und die Beklagte 79%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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