Oberlandesgericht Köln, 2021-09-22, 16 U 153/20

16 U 153/20Tribunale superiore22 set 2021

Regest

Sind deliktische Ansprüche des Erwerbers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeuges gegen den Hersteller verjährt, so kommt ein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um den Kauf eines Neuwagens gehandelt hat.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 U 153/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-22

Aktenzeichen: 16 U 153/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0922.16U153.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: §§ 195, 199, 826, 852 BGB

Leitsätze

Sind deliktische Ansprüche des Erwerbers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeuges gegen den Hersteller verjährt, so kommt ein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um den Kauf eines Neuwagens gehandelt hat.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 07.08.2020 – 15 O 425/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 11.859,49 € festgesetzt.

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