Oberlandesgericht Köln, 2021-07-16, 20 U 150/19

20 U 150/19Tribunale superiore16 lug 2021

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 20 U 150/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-16

Aktenzeichen: 20 U 150/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0716.20U150.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – Az. 26 O 213/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.904,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 33 % und der Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.