progetti
9 U 145/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-11, 9 U 145/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-11
Aktenzeichen: 9 U 145/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0511.9U145.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.05.2020 verkündete Grund - Urteil des Landgerichts Köln - 4 O 10/19 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.