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16 U 116/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-04-29, 16 U 116/20
16 U 116/20Tribunale superiore29 apr 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 16 U 116/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0429.16U116.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (11 O 100/19) vom 17.06.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 91.654,60 € festgesetzt.
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