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5 U 263/19•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-13, 5 U 263/19
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 5 U 263/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0113.5U263.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2019 – 5 O 148/19 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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