Oberlandesgericht Köln, 2020-12-23, 6 U 18/20

6 U 18/20Tribunale superiore23 dic 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 18/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-23

Aktenzeichen: 6 U 18/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1223.6U18.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG 3a, 5 Absl. 1, S. 2 Nr. 1; MPG § 3, HWG §§ 3, 3a,; AMG § 21

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.01.2020 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 224/17 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1 zu 2/3 und die Beklagte zu 2 zu 1/3.

  3. Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten können die Vollstreckung der Unterlassungsansprüche durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000 € abwenden.

Im Übrigen können die Beklagten die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  1. Die Revision wird nicht zugelassen.

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