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15 U 84/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-12-17, 15 U 84/20
15 U 84/20Tribunale superiore17 dic 2020
Zum Schaden und zur Schadensberechnung bei Leasingverträgen im sog. Diesel-Skandal
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 15 U 84/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1217.15U84.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: § 826 BGB
Zum Schaden und zur Schadensberechnung bei Leasingverträgen im sog. Diesel-Skandal
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.03.2020 – 32 O 308/18 – teilweise abgeändert und (unter Aufnahme der nicht mehr mit der Berufung angefochtenen Teilstattgabe) nunmehr insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 5.458,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen und zwar aus 6.771,59 EUR im Zeitraum vom 03.01.2018 bis zum 19.11.2020 und aus 5.458,44 EUR ab dann; dies Zug-um-Zug gegen Übergabe und Rückübereignung des PKW VW A, 1,6 TDI, FIN: B;
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme vorgenannten Fahrzeugs seit dem 03.01.2018 im Annahmeverzug befindet;
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 924,80 EUR freizustellen;
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Die Kosten des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 77 % und die Beklagte zu 23%.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
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