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20 U 105/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-10-09, 20 U 105/20
20 U 105/20Tribunale superiore9 ott 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 20 U 105/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1009.20U105.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.02.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az.: 9 O 291/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.354,92 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 86 % und die Beklagte zu 14 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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