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3 U 75/18•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-29, 3 U 75/18
Entscheidungsdatum: 2020-09-29
Aktenzeichen: 3 U 75/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0929.3U75.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.05.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 3 O 332/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Dieses Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Zwischenurteil wird nicht zugelassen.
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