Oberlandesgericht Köln, 2020-09-22, 9 U 130/19

9 U 130/19Tribunale superiore22 set 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 130/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-22

Aktenzeichen: 9 U 130/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0922.9U130.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 10.07.2019 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 415/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.857,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2019 zu zahlen.
    1. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.
    1. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Die Revision wird zugelassen.

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