Oberlandesgericht Köln, 2020-09-07, 5 U 12/20

5 U 12/20Tribunale superiore7 set 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 12/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-07

Aktenzeichen: 5 U 12/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0907.5U12.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Dezember 2019 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 204/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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