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19 U 6/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-08-11, 19 U 6/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 19 U 6/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0811.19U6.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2019 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Köln zum Az. 26 O 110/19 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des ihm gegenüber vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 26.250 € festgesetzt.
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