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6 U 265/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-12, 6 U 265/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-12
Aktenzeichen: 6 U 265/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0612.6U265.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 4 Nr. 3 a
Die Berufung der Kläger gegen das am 15.10.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 145/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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