Oberlandesgericht Köln, 2020-05-13, 7 VA 28/19

7 VA 28/19Tribunale superiore13 mag 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 7 VA 28/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-13

Aktenzeichen: 7 VA 28/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0513.7VA28.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

  1. Der unter dem 16.10.2019 gestellte und mit Schreiben vom 23.10.2019 und vom 28.10.2019 erweiterte Antrag – sinngemäß auf Feststellung gerichtet, dass die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle O in rechtswidriger Weise

a) dem Antragsteller in einem Telefonat am 17.09.2019 angekündigt habe, das Gespräch auf die Lautsprecheranlage umzustellen oder zu beenden und anschließend auch beendet habe,

b) ihm in einem weiteren Telefonat am 23.10.2019 angedroht habe, die Lautsprecheranlage einzuschalten, und

c) einem dritten Telefonat am 28.10.2019 hörbar auf die Lautsprecheranlage umgeschaltet habe,

wird verworfen.

  1. Der Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in die Verfahrensakte 7 VA 28/19 durch Übersendung der Originalakte an das Deutsche Konsulat in der Ukraine wird abgelehnt.

  2. Der Antrag vom 28.04.2020, die Geschäftsstellenbeamtin des Senats K zu verpflichten, dem Antragsteller nach dessen telefonischer Aufforderung Aktenbestandteile zu übersenden, wird verworfen; die hilfsweise eingelegte Erinnerung gegen ihre Entscheidung, dies nicht zu tun, sowie der gegen sie gerichtete Befangenheitsantrag wird zurückgewiesen.

  3. Der Hilfsantrag, die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln zu verpflichten, für jedes als unrichtig angegriffene personenbezogene Datum detaillierten Nachweis der vermeintlichen Richtigkeit zu erbringen, wird ebenfalls verworfen.

  4. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

  5. Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.

  6. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.