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6 U 300/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-13, 6 U 300/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-13
Aktenzeichen: 6 U 300/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0513.6U300.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (81 O 72/19) vom 03.12.2019 wird zurückgewiesen.
Der Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Dieser Beschluss und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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