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24 U 12/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-07, 24 U 12/20
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 24 U 12/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0507.24U12.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Der Wert der Beschwer der Berufung der Beklagten gegen das am 18.12.2019 verkündete Teilurteil der 2.Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 66/19 - wird auf bis 500,00 € festgesetzt.
Die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Teilurteil des Landgerichts Bonn wird gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
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