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12 U 23/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-20, 12 U 23/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-20
Aktenzeichen: 12 U 23/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0420.12U23.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (1 O 243/19) vom 18.12.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 23.440,00 EUR festgesetzt.
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