Oberlandesgericht Köln, 2020-04-09, 1 RVs 74/20

1 RVs 74/20Tribunale superiore9 apr 2020

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter welchen eine Sendeanlage zum unbemerkten Aufnehmen des Bildes eines anderen "bestimmt" ist.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 74/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 1 RVs 74/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0409.1RVS74.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: TKG, §§ 90 Abs. 1 S. 1, 148 Abs. 1 Ziff. 2 a)

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter welchen eine Sendeanlage zum unbemerkten Aufnehmen des Bildes eines anderen "bestimmt" ist.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bonn zurückverwiesen.

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