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5 U 102/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-25, 5 U 102/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-25
Aktenzeichen: 5 U 102/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0325.5U102.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.5.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 571/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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