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16 U 177/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-25, 16 U 177/19
16 U 177/19Tribunale superiore25 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-25
Aktenzeichen: 16 U 177/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0325.16U177.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.07.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 328/18 – wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 7.741,02 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 03.05.2011 bis zum 18.07.2018 sowie von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.07.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Volkswagen A GTD mit der Fahrgestellnummer B, sowie den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 650,34 € freizustellen.
Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Kläger 68 % und die Beklagte 32 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Schuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung des jeweiligen Gläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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