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3 U 55/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-12, 3 U 55/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 3 U 55/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0312.3U55.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 1 O 269/18 – einschließlich des ihm ab dem 06.03.2019 zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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