Oberlandesgericht Köln, 2020-02-19, 5 U 47/19

5 U 47/19Tribunale superiore19 feb 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 47/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-19

Aktenzeichen: 5 U 47/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0219.5U47.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.02.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 328/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.360,84 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw Audi A 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 19.360,84 € seit dem 24.10.2018 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Antrag zu 1. genannten Pkws in Verzug befindet.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.242,84 € freizustellen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
    1. Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.