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17 W 220/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-20, 17 W 220/19
17 W 220/19Tribunale superiore20 gen 2020
Ein Zwischenurteil über die Leistung einer Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gesetzlichen Verfahrensgebühr entgegen.
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 17 W 220/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0120.17W220.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: KV-GKG Nr. 1211
Ein Zwischenurteil über die Leistung einer Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gesetzlichen Verfahrensgebühr entgegen.
Die Beschwerde der Beklagten wird als unzulässig verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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