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2 Ws 25/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-16, 2 Ws 25/20
Entscheidungsdatum: 2020-01-16
Aktenzeichen: 2 Ws 25/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0116.2WS25.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden haben wird.
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