5 U 15/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-07-24, 5 U 15/19
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 5 U 15/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-24
Aktenzeichen: 5 U 15/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0724.5U15.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.10.2018 – 21 O 140/18 – und das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 22.6.2018 zum Teil abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.204,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2018 zu zahlen.
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Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 11.554,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2019 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 22 %, die Beklagte zu 78 %. Die Kosten der Säumnis der Beklagten trägt diese allein.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 23 %, die Beklagte zu 77 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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