Oberlandesgericht Köln, 2018-03-05, 6 U 151/17

6 U 151/17Tribunale superiore5 mar 2018

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 151/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-05

Aktenzeichen: 6 U 151/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0305.6U151.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.09.2017 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 43/16 – wird zurückgewiesen.

Der Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Dieser Beschluss und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 20.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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