Oberlandesgericht Köln, 2012-12-14, 6 U 108/12

6 U 108/12Tribunale superiore14 dic 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 108/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-14

Aktenzeichen: 6 U 108/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1214.6U108.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 S. 1, S 2 Nr. 2; GOÄ § 5 Abs. 2

Tenor

I. Die Berufung des Beklagten gegen die Ziffern I.1. und II. des am 08.05. 2012 verkündeten Urteils der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 535/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte es bei Meidung der ihm im angefochtenen Urteil angedrohten Ordnungsmittel zu unterlassen hat,

gegenüber Verbrauchern Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis

und/oder

mit der Gegenüberstellung eines Preises zu einem „statt“-Preis,

wie in den in das landgerichtliche Urteil eingeblendeten Internetausdrucken wiedergegeben, zu bewerben.

II. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5 zu tragen.

III. Dieses Urteil sowie die Ziffern I.1. und II. des angefochtenen Urteils sind nach Maßgabe des unter Ziffer I. dieses Urteils neu gefassten Un­terlas­sungs­te­nors vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Si­cherheitslei­stung abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt

  • hinsichtlich der Unterlassung 15.000,00 EUR

  • hinsichtlich der Zahlung und der Kosten für die abwendende Partei 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren, für die vollstreckende Partei 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.