Oberlandesgericht Köln, 2012-12-10, 17 W 109/12

17 W 109/12Tribunale superiore10 dic 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 17 W 109/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-10

Aktenzeichen: 17 W 109/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1210.17W109.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Aufgrund der sofortigen Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Vergleichs vor dem OLG Köln vom 13. Oktober 2010 sind von der Beklagten an den Kläger 1.083,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 21. Januar 2011 zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

Die Gerichtsgebühr wird auf 1/2 ermäßigt.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren:

Obsiegen des Klägers: 383,48 €

Unterliegen des Klägers: 1.395,39 € x 65 % 907,00 €

1.290,48 €

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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