2 Ws 678/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-24, 2 Ws 678/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-09-24, 2 Ws 678/12
2 Ws 678/12Tribunale superiore24 set 2012
Regest
Die Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger kommt in aller Regel nicht in Betrcht, wenn er zuvor einen Kollegen aus seiner Stellung als Pflichtverteidiger verdrängt hat. Anderenfalls können die Grundsätze über die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung und deren Grenzen allzu leicht unterlaufen werden.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 678/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-24
Aktenzeichen: 2 Ws 678/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0924.2WS678.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Die Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger kommt in aller Regel nicht in Betrcht, wenn er zuvor einen Kollegen aus seiner Stellung als Pflichtverteidiger verdrängt hat. Anderenfalls können die Grundsätze über die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung und deren Grenzen allzu leicht unterlaufen werden.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) des Angeklagten verworfen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.