Oberlandesgericht Köln, 2011-09-02, 17 W 170/11

17 W 170/11Tribunale superiore2 set 2011

Regest

Erklärt der Kläger die Rücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch, so fällt keine Einigungsgebühr an.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 17 W 170/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-02

Aktenzeichen: 17 W 170/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0902.17W170.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: Nr. 1000 VV RVG

Leitsätze

Erklärt der Kläger die Rücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch, so fällt keine Einigungsgebühr an.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 987,70 €.

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