Oberlandesgericht Köln, 2009-11-16, 6 W 130/09

6 W 130/09Tribunale superiore16 nov 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 W 130/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-16

Aktenzeichen: 6 W 130/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1116.6W130.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die einstweilige Verfügung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.10.2009 - 33 O 294/09 - wie folgt abgeändert:

Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen jeweils an den Gesellschaftern, untersagt,

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sofern dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben:

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Gegenstandswert: 20.000 €.

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