Oberlandesgericht Köln, 2009-05-06, 11 U 79/08

11 U 79/08Tribunale superiore6 mag 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 11 U 79/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-06

Aktenzeichen: 11 U 79/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0506.11U79.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 1.04.2008 (85 O 53/04) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 23.966,70 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.953,54 € vom 6.12.2002 bis zum 11.6.2003, aus 185,54 € seit dem 12.6.2003 und aus 23.810,16 € seit dem 18.8.2008 zu zahlen.

II.

Im Übrigen werden die Berufungen der Klägerin und die der Beklagten zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 96 % und die Beklagte zu 4 %.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann jeweils durch Sicherheitsleistung des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.