Oberlandesgericht Köln, 2008-02-07, 15 U 106/07

15 U 106/07Tribunale superiore7 feb 2008

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 15 U 106/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-07

Aktenzeichen: 15 U 106/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0207.15U106.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten sowie des Klägers gegen das am 04.05.2007 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 592/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, das der Feststellungstenor des vorbezeichneten Urteils die nachstehende redaktionelle Neufassung erhält:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger 2/3 der Sanierungsaufwendungen zu ersetzen und ihn in Höhe einer Quote von 2/3 von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen des Bauherren Dipl.-Ing. S.F., L.E.-Str. X., XXXX Y. freizustellen, die ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass im Rahmen des Bauvorhabens T.-Einkaufsmarkt in I.-P., C.G.-Straße, in dem Bereich, der durch den Einkaufsmarkt überbaut ist, zur Auffüllung ungeeignetes Schlackenmaterial der Bezeichnung U.V. eingebaut wurde.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Ge-samtschuldnern zu 2/3, dem Kläger zu 1/3 auferlegt. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Streithilfe, von denen die Beklagten 2/3 als Gesamtschuldner zu tragen haben; im übrigen trägt der Streithelfer die Kosten der Streithilfe selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung jeweils gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.