Oberlandesgericht Köln, 2007-11-20, 2 Ws 609/07

2 Ws 609/07Tribunale superiore20 nov 2007

Regest

Die Zusage einer Zwei-Drittel-Aussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB im Rahmen einer Urteilsabsprache vermag nur eingeschränkten Vertrauensschutz zu entfalten. Dieser ist vorneherein dadurch begrenzt, dass die Strafvollstreckungskammer - die am Zustandekommen der Verständigung nicht beteiligt ist - eine eigenverantwortliche , an den gesetzlichen Voraussetzungen de s§ 57 StGB orientierte Entscheidung zu treffen hat. Das Erfordernis einer günstigen Prognose kann durch eien Verständigung nicht beseitigt werden.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 609/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-20

Aktenzeichen: 2 Ws 609/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1120.2WS609.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Die Zusage einer Zwei-Drittel-Aussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB im Rahmen einer Urteilsabsprache vermag nur eingeschränkten Vertrauensschutz zu entfalten. Dieser ist vorneherein dadurch begrenzt, dass die Strafvollstreckungskammer - die am Zustandekommen der Verständigung nicht beteiligt ist - eine eigenverantwortliche , an den gesetzlichen Voraussetzungen de s§ 57 StGB orientierte Entscheidung zu treffen hat. Das Erfordernis einer günstigen Prognose kann durch eien Verständigung nicht beseitigt werden.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.