Oberlandesgericht Köln, 2005-07-15, 2 Ws 280-282/05

2 Ws 280-282/05Tribunale superiore15 lug 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 280-282/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-15

Aktenzeichen: 2 Ws 280-282/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0715.2WS280.282.05.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 143

Tenor

  1. Die Verfügung des Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer vom 13.05.2005 wird hinsichtlich der Entpflichtung der Rechtsanwälte R., Dr. K., S. und H. aufgehoben.

  2. Die Beschwerde des Angeklagten H. E. W. gegen die Entpflichtung der Rechtsanwältin R. wird verworfen.

  3. Der Angeklagte H. E. W. hat die Kosten seiner Beschwerde zu tragen.

Im Übrigen fallen die gerichtlichen Kosten der Beschwerden der Angeklagten zu 1. und zu 3. der Staatskasse zur Last. Ihre notwendigen Auslagen tragen die Beschwerdeführer J. H. M. S. und R. G. W. selbst.

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