Oberlandesgericht Köln, 2004-12-22, 6 U 51/00

6 U 51/00Tribunale superiore22 dic 2004

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 51/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-22

Aktenzeichen: 6 U 51/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1222.6U51.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1.3.2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 77/99 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in nachbenannter Höhe 120 % der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheiten auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

4.) Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.